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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

I Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen auf Grund von Verträgen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich­ rechtl. Sondervermögen. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung unsere AGB’s an und diese gelten für die gesamte Dauer des Geschäfts. Gesonderte Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Camcopter AG diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Camcopter AG. Sie kann Dienstleistungen selber oder durch Dritte erbringen.

II Vertragsschluss

Angebote:
Unsere Angebote werden unverbindlich und freibleibend abgegeben. Sämtliche Vereinbarungen, einschl. mündlicher Zusatzvereinbarungen, werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Dienstleistungs­, Reparatur­ und Kleinaufträgen kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch Lieferung oder Rechnung ersetzt werden.
Technische Angaben und Abbildungen sind nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich bestätigt. Konstruktions­ und Formänderungen bleiben vorbehalten, soweit die Leistung nicht erheblich von der Bestellung abweicht und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

Vertragsschluss:
Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erteilt werden. Unter schriftlich ist auch die Übermittlung per Fax oder Email zu verstehen. Die telefonisch übermittelte Bestellung wird für den Besteller wirksam, sobald die schriftliche Bestätigung von Camcopter AG vorliegt.

Der Vertrag kommt zustande durch:

a) unsere schriftliche Auftragsbestätigung,b) bzw. Auslieferung der Ware,c) bzw. Zustellung der Rechnung.

Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültige Preisliste. Soweit gesetzlich zulässig, kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzu.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Preis ab Werk ohne Verpackung/Zoll undTransport

Bei Exportgeschäften liefern wir frei Schweizer Grenze/FOB einschliesslich Verpackung, jedoch ausschliesslich Zoll und Versicherung. Für vom Spediteur verauslagte Zollgebühren sind wir nicht Haftungsschuldner. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung mehr als vier Monate, können etwaige Preiserhöhungen unserer Lieferanten weitergegeben werden.

Änderungswünsche:
Es steht im freien Ermessen der Camcopter AG, auf Änderungswünsche nach Vertragsschluss, einzugehen. Änderungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

III Aufträge:

Aufträge können persönlich, per E-Mail, Fax oder Telefon erteilt werden. Bei Verzögerungen oder Ausführungsmängeln, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche oder unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen, wird keine Haftung übernommen.

IV Preise, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen

Preise:
Unsere Preise verstehen sich in CHF zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und Transport. Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise erhöhen, so gilt der bei Vertragsabschluss gültige Preis.

Lieferbedingungen:
Lieferung erfolgt ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Versicherung, Zoll und Transport trägt der Käufer. Bei Teillieferungen werden pro Paket gesondert Portokosten berechnet, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen oder eine Gesamtlieferung gewünscht. Der Käufer trägt alle Transportrisiken und Kosten. Wird eine besondere Transportversicherung gewünscht, so ist dies im Rahmen der Auftragserteilung zu vereinbaren. Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über, spätestens mit Versand der Ware. Erteilt der Besteller keine Versandvorschriften, erfolgt die Versendung nach unserem pflichtgemässen Ermessen, jedoch ohne Obligo für die preisgünstigste Speditionsart.

Zahlungsbedingungen:
50% Zahlung erfolgt bei Komplettsystemen 7 Tage nach Rechnungsstellung und Auftragsbestätigung. Restzahlung 14 Tage vor Abholung ohne Abzüge. Bei Wiederverkäufern werden gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Kosten und Gefahren der Übermittlung der Geldschuld trägt der Zahlungspflichtige.

V Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Als Bezahlung gilt der Eingang des Geldes auf unserem Geschäftskonto. Etwaige Forderungen aus einer Weiterveräusserung tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware berechtigt, eine Verpfändung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, die Übertragung des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Kosten und Zinsen zu unseren Gunsten vorzubehalten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei intakter Geschäftsverbindung muss der Besteller gegenüber seinen Kunden den verlängerten Eigentumsvorbehalt nicht offen legen. Bei notleidender Geschäftsbeziehung, die nach der vergeblichen Mahnung beginnt, ist der Besteller auf Anforderung verpflichtet, jeweils Namen und Anschrift seiner mit unserer Ware belieferten Kunden mitzuteilen.

Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden des Bestellers werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Liefergegenstände nicht verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu pfänden, dies stellt keinen Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt dar. Wir sind verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an Waren und an abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers auf diesen zu übertragen, soweit deren Wert dem Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung einschliesslich Zinsen und Kosten um 15 % übersteigt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl­, Bruch­, Feuer­ und Wasserschäden zu versichern und den Abschluss eines Versicherungsvertrages mit ausreichender Deckung nachzuweisen.

VI Zahlungsverzug

Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist von 7 Tagen tritt ohne weitere Mahnung der Zahlungsverzug
ein. Für die Zeit des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe des Bankzinsfusses und Mahnkosten (5%) berechnet. Bei Zahlungsverzug sehen wir bis zur Zahlung aller fälligen Verbindlichkeiten von weiterer Belieferung ab und sind berechtigt, auch ohne Fristsetzung, die Herausgabe der Liefergegenstände zu verlangen.

VII Auftragsänderung / Auftragsstornierung

Auftragsänderung:
Kosten, die durch Auftragsänderung entstehen, gehen zu Lasten des Auftrags gebenden. Auftragsstornierung:
Bei Auftragsstornierung sind alle bereits entstandenen Kosten vom Auftrag gebenden zu zahlen. Bei besonderen Anfertigungen auf Kundenwunsch ist generell keine Auftragsstornierung möglich.

VIII Lieferfristen / Lieferverzug / Teillieferungen

Lieferfristen:
Werden nach dem aktuellsten Wissensstand angegeben. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung.

Lieferverzug:
Die Lieferfrist verlängert sich im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisses entsprechend bis zur Behebung um diesen Zeitraum. Dies gilt auch dann, wenn ein nicht zu vertretendes, vorübergehendes Leistungshindernis bei unseren Vorlieferanten eingetreten ist. Wir haften nicht für Lieferverzug und Folgeschäden infolge von verspäteter Lieferung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunde erst möglich, wenn die Lieferfrist um mehr als 3 Monate überschritten ist.

Teillieferungen:
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen anzunehmen.

IX Reklamation

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Wir haften nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf den Waren­ Rechnungswert.

Abnahme/Frist für Mängelrügen:
Die Abnahme beginnt bei Übergabe an den Besteller, seinen Bevollmächtigten oder einem mit dem Versand beauftragten Speditionsunternehmen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung innerhalb von 8 Tagen zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. Bei versteckten Mängeln ist die Mängelrüge wie in vorgeschriebener Weise ab Entdeckung des Mangels durchzuführen. Ein Jahr nach Abnahme kann der Besteller keine Ansprüche mehr geltend machen. Mängelrügen werden nicht anerkannt bei Beschädigungen, unsachgemässer Behandlung, insbesondere Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder Sicherheitsanweisungen.

Gewährleistung:
a) Mangelhafte Ware, zu Recht und fristgerecht gerügt, wird von uns unentgeltlich nachgebessert oder nach unserer Wahl vollständig ersetzt. Beanstandete Teile sind 6 Monate aufzubewahren oder uns auf Verlangen zuzusenden. Die Kosten des Ersatzstückes einschliesslich des Versandes gehen zu unseren Lasten. c) Dem Besteller stehen keine Schadens­ und Aufwendungsersatzansprüche:
(im Folgenden Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung zu. Dies gilt nicht in Fällen zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), bei Haftung für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Camcopter AG haftet in diesen Fällen für ihre gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit in Bezug auf Kardinalpflichten für ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Ausschluss umfasst Schadenersatz-ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit es sich nicht um vorhersehbare, vertragstypische Schäden handelt. Die Beweislastverteilung bleibt von diesen Regelungen unberührt. d) Ansprüche aus Produkthaftung richten sich nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Firma Camcopter AG Ansprüche aus Produkthaftung versichert hat, bestimmt sich der Umfang der Ansprüche nach dem Umfang des Versicherungsvertrages.

X Haftung für Folgeschäden

Für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, die durch den Betrieb unserer Produkte entstanden sind, kann keine Haftung übernommen werden, da der Betrieb nicht überwacht werden kann. Soweit unseren Produkten gesondert Sicherheitsvorschriften beigefügt sind, ist bei Schäden infolge deren Nichtbeachtung die Haftung ausgeschlossen.

XI Warenrücksendung

Die Rücksendung von Waren darf nur mit versicherten Paketen, z. B. per Post vorgenommen werden. Bei unversichertem Versand haftet der Kunde. Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Erfolgt die Rückgabe ohne erkennbaren Mangel, so wird der tatsächliche Aufwand für Annahme, Überprüfung und Rücksendung in Rechnung gestellt.

XII Datenschutz

Der Besteller wird gemäss darauf hingewiesen, dass Camcopter AG die Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages bekanntwerdenden Informationen aus der Sphäre der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

XIII Gewerbliche Schutzrechte

Der Besteller verpflichtet sich, gewerbliche Schutzrechte am Liefergegenstand und Zeichnungen (Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte, Know How) als unsere Rechte zu beachten. Sollten dem Besteller im Rahmen von Weiterverkäufen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten der Firma Camcopter AG bekannt werden, so verpflichtet sich der Besteller zur unverzüglichen schriftlichen Mitteilung.

XIV Rechtsänderungen beim Besteller

Der Besteller ist verpflichtet, über folgende Umstände uns unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen: Geschäftsauflösung, Beantragung eines Insolvenzverfahrens, wesentliche Änderungen der Rechtsform und der Eigentümerstruktur, Verlegung des Geschäftssitzes und wesentliche Verlagerungen ins Ausland. Der Besteller hat jeden Schaden, der uns aus der unterlassenen Mitteilung entsteht, zu tragen.

XV Geltung der AGB

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und Leistungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten die: vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Salvatorische Klausel: Falls eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, welche den angestrebten Zweck soweit wie möglich erreicht.

XVI Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist für beide Benken ZH. Für Streitigkeiten wird als ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Teile Andelfingen vereinbart. Auf die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten, insbesondere auch im Urkundenprozess, sind die für Zürich zuständigen Gerichte. Wir können wahlweise auch am Sitz des Bestellers klagen.